Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.02.2021

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   BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20   

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BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,38625)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2021 - 2 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,38625)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,38625)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 105 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bewertungseinheit: Betäubungsmittelmengen an unterschiedlichen Orten, Absicht verschiedene Betäubungsmittelmengen im Bedarfsfall miteinander zu vermengen oder zusammen zu verkaufen; Beihilfe; Mittäterschaft: ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einziehung sichergestellter Geldscheine durch Herrühren aus unmittelbar verfahrensgegenständlichen Taten

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur mittäterschaftlichen Beteiligung am Drogenhandel in Abgrenzung zur Beihilfe; Vorliegen zweier tateinheitlich zusammentreffender Bewertungseinheiten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Einziehung sichergestellter Geldscheine durch Herrühren aus unmittelbar verfahrensgegenständlichen Taten

  • rechtsportal.de

    BtMG §29 Abs. 1 Nr. 1 ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Beweiswürdigung zur mittäterschaftlichen Beteiligung am Drogenhandel in Abgrenzung zur Beihilfe; Vorliegen zweier tateinheitlich zusammentreffender Bewertungseinheiten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20
    Für die Feststellung der maßgeblichen Prozesstatsachen gilt das Freibeweisverfahren (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juni 1961 ? 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 166), indem auch die Aufklärungspflicht des Gerichts zu beachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 ? 2 BvR 1150/80 und 1504/82, BVerfGE 70, 297, 309; Beschluss vom 14. Dezember 2000 ? 2 BvR 1741/99, 276, 2061/00, BVerfGE 103, 21, 37).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20
    Für die Feststellung der maßgeblichen Prozesstatsachen gilt das Freibeweisverfahren (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juni 1961 ? 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 166), indem auch die Aufklärungspflicht des Gerichts zu beachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 ? 2 BvR 1150/80 und 1504/82, BVerfGE 70, 297, 309; Beschluss vom 14. Dezember 2000 ? 2 BvR 1741/99, 276, 2061/00, BVerfGE 103, 21, 37).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20
    Für die Feststellung der maßgeblichen Prozesstatsachen gilt das Freibeweisverfahren (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juni 1961 ? 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 166), indem auch die Aufklärungspflicht des Gerichts zu beachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 ? 2 BvR 1150/80 und 1504/82, BVerfGE 70, 297, 309; Beschluss vom 14. Dezember 2000 ? 2 BvR 1741/99, 276, 2061/00, BVerfGE 103, 21, 37).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20
    Insoweit konnte die Durchsuchungsanordnung des Staatsanwalts prozessual überholt gewesen sein; denn eine zurecht wegen Gefahr im Verzug begonnene Durchsuchung kann gegebenenfalls in zulässiger Weise fortgesetzt werden, wenn in deren Verlauf die ursprünglich zutreffend angenommene Gefahr eines Beweismittelverlustes entfällt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 63. Aufl., § 105 Rn. 2 a.E.).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20
    Eine schrittweise Angabe von Belegen für jede einzelne Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein, ist entbehrlich (vgl. Senat, BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258 mwN).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20
    Insoweit konnte die Durchsuchungsanordnung des Staatsanwalts prozessual überholt gewesen sein; denn eine zurecht wegen Gefahr im Verzug begonnene Durchsuchung kann gegebenenfalls in zulässiger Weise fortgesetzt werden, wenn in deren Verlauf die ursprünglich zutreffend angenommene Gefahr eines Beweismittelverlustes entfällt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 63. Aufl., § 105 Rn. 2 a.E.).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Die erweiterte Einziehung eines Surrogats ist nicht statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 14; Beschlüsse vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 14; vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 14; vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20, juris Rn. 4; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 20; vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 4).
  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Die Vorschrift des § 73a StGB sieht zwar die erweiterte Einziehung des Surrogats (§ 73 Abs. 3 StGB) nicht vor; denn das neue Vermögensabschöpfungsrecht hat die Regelung des § 73d Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB aF nicht übernommen (s. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn 4.; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 20; vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20, juris Rn. 4; vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Für den Zeitraum während des Vollzugs der Durchsuchung hat der Bundesgerichtshof dies schon wiederholt ausgesprochen (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17; für den Fall des Wegfalls der Gefahr eines Beweismittelverlustes im Verlauf der Durchsuchung BGH, Urteil vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 2).
  • BVerwG, 14.07.2022 - 2 WDB 5.21

    Voraussetzungen für die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach

    Ob der Grundsatz "in dubio pro reo" im vorliegenden Verfahren Anwendung findet (BGH, Urteile vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61 - BGHSt 16, 164 und vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20 - juris Rn. 26), kann dahingestellt bleiben; jedenfalls erfordert dessen Anwendung konkrete tatsächliche Umstände.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2021 - 2 StR 300/20   

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https://dejure.org/2021,3377
BGH, 17.02.2021 - 2 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,3377)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2021 - 2 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,3377)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 2 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,3377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 350 StPO, § 337 StPO, § 354 Abs. 1, Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorführung zum Hauptverhandlungstermin auf Antrag des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 337
    Vorführung zum Hauptverhandlungstermin auf Antrag des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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